Grund- und Ersatzversorgung

Auf dieser Seite stellen wir Ihnen die aktuellen Informationen zu unserem Netzgebiet zur Verfügung und kommen unserer gesetzlichen Veröffentlichungspflicht nach.

§ 36 EnWG - Grundversorgungspflicht

§ 36 Abs.2 Satz 2 EnWG - Feststellung des Grundversorgers für jeweils drei Kalenderjahre

Netzgebiet - Industriepark Gersthofen

Der Grundversorger im Netzgebiet Industriepark Gersthofen gemäß § 36 Abs. 2 EnWG ist die MVV Industriepark Gersthofen GmbH.