Die Preise für die Netznutzung der IGS Netze GmbH sind in den folgenden Preisblättern ausgewiesen:

Aktuelle Preisblätter

Finales Preisblatt 2026


Gemäß § 118 Absatz 5a Satz 2 EnWG sind Elektrizitätsverteilnetzbetreiber verpflichtet, neben dem Netzentgelt ein fiktives Netzentgelt für typische Abnahmefälle zu berechnen und zu veröffentlichen, das sich ohne Berücksichtigung des reduzierten Übertragungsnetzentgeltes ergeben hätte.

Typische Abnahmefälle fiktive NNE


Messstellenbetrieb:

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